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Statuten

1. Name, Zweck

  • Die Tennisvereinigung Deutschfreiburg (in der Folge als TeVD) bezweckt die Förderung des Tennissportes in der Region und die Zusammenarbeit der Mitgliederklubs.
  • Die TeVD ist politisch und konfessionell neutral.
  • Die TeVD steht für übrige interessierte Tennisklubs mit ähnlichen Interessen und Zielen offen.
  • Der Sitz des Vereins befindet sich am Domizil des jeweiligen Präsidenten.

2. Ziele Tennisvereinigung Deutschfreiburg

  • Die angeschlossenen Klubs fördern gemeinsam den Tennissport in der Region.
  • Jungen Talenten werden mittels angemessenen Strukturen ideale Entwicklungsmöglichkeiten in der Region angeboten.
  • Die deutschfreiburger Jugend soll vermehrt zum Bewegen und Tennisspielen animiert werden.
  • Organisation von klubübergreifenden Turnieren und Anlässen für Junioren und auch Aktive.
  • Die TeVD verfolgt kein Gewinnziel.

3. Mitgliedschaft

  • Mitglieder der TeVD können Tennisklubs der Region Deutschfreiburg und Umgebung sein, welche die selben Ziele verfolgen.
  • Mitglieder sind die Tennisklubs Düdingen, Plasselb & Schmitten.
  • Jeder Klub bezahlt zu Beginn der Saison (Beginn Sommersaison) einen Mitgliederbeitrag.
  • Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand der TeVD zu richten.
  • Wer der TeVD beitritt unterzieht sich deren Statuten und Reglemente.

4. Rechte & Pflichten

  • Jeder Mitgliedklub stellt einen Vertreter im Vorstand des TeVD.
  • In den Vorstand des TeVD können als Repräsentanten der Mitgliederklubs entweder Vorstandsmitglieder oder vom Vorstand Delegierte gewählt werden.
  • Die übrigen Funktionen (Sekretär, Kassier, sportlicher Verantwortlicher) müssen nicht durch Mitglieder eines Mitgliedklubvorstandes besetzt werden.
  • Jeder in der TeVD vertretene Klub beteiligt sich an der Erledigung der anfallenden Arbeiten.

5. Beendigung der Mitgliedschaft

  • Der Austritt eines Klubs aus der TeVD bedarf einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand. Ausgetretene Mitglieder haben kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.
  • Angeschlossene Klubs die den Richtlinien, Beschlüssen oder Interessen zuwider handeln oder das Ansehen der TeVD schädigen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Für den ausgeschlossenen Klub besteht ein Rekursrecht anlässlich der nächstfolgenden Generalversammlung. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Die Generalversammlung entscheidet mit einfachem Mehr und endgültig.

6. Organisation

  • Organe der Vereinigung sind:
    - Generalversammlung
    - Vorstand
    - Rechnungsrevision

7. Generalversammlung

  • Die Klubs sind an der Generalversammlung mit 3 Stimmen stimmberechtigt (3 Delegierte möglich). Zusätzlich stimmberechtigt sind die Vorstandsmitglieder der TeVD.
  • Die ordentliche Generalversammlung erfolgt zu Beginn der Sommersaison. Die Einladung und Traktandenliste muss den Mitgliedern 20 Tage im voraus zugestellt werden.
  • Ausserordentliche Generalversammlungen werden vom Vorstand oder auf schriftliches Begehren von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder einberufen. Die Einladung und Traktandenliste ist den Mitgliedern 10 Tage im voraus zuzustellen.
  • Über Geschäfte die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann kein Beschluss gefasst werden.
  • Kompetenzen der Generalversammlung:
    - Genehmigung des Protokolls
    - Abnahme der Jahresberichte und der Jahresrechnung
    - Genehmigung Budget
    - Wahl des Vorstandes und Rechnungsrevision
    - Festlegung des Jahresbeitrages für Mitgliederklubs
    - Revision Richtlinien / Statuten
    - Ernennung Ehrenmitglieder
    - Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder und des Vorstandes
    - Beschlussfassung über Auflösung
  • Beschlüsse / Wahlen erfolgen mittels absolutem Mehr. Es erfolgen offene Abstimmungen, ausser 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder verlangen geheime Abstimmungen oder Wahlen.

8. Der Vorstand

  • Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er vertritt die Vereinigung nach aussen. Der Vorstand beschliesst über sämtliche Geschäfte, soweit sie nicht in die Kompetenz der Generalversammlung fallen. Der Präsident wird durch die Generalversammlung konstituiert. Ansonsten konstituiert sich der Vorstand selbst.
  • Der Vorstand besteht zwischen 5 und 7 Mitgliedern. Jeder Klub ist durch einen Vertreter repräsentiert. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
    - Präsident
    - Vizepräsident
    - Kassier
    - SekretärIn
    - Sportlicher Leiter
    - Beisitzer
    - Beisitzer
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse erfolgen mittels absolutem Mehr. Bei Stimmgleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
  • Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, Wiederwahl ist möglich.
  • Für die TeVD zeichnen rechtsverbindlich der Präsident oder Vizepräsi-dent zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für den PC- und Bankverkehr führt der Kassier Kollektivunterschrift mit dem Präsidenten.

9. Rechnungsrevision

  • Die Generalversammlung wählt aus den Vorstandsmitgliedern der Stammklubs zwei Rechnungsrevisoren. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

10. Richtlinienrevision, Auflösung der Vereinigung

  • Die Statuten können durch die Generalversammlung (ordentlich oder ausserordentlich) revidiert werden. Für Statutenrevisionen sind 2/3 der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
  • Die Auflösung der Vereinigung oder Fusion ist nur anlässlich einer speziell zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung möglich. Der Antrag zu einer solchen Generalversammlung ist vom Vorstand oder von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder zu stellen. An der Generalversammlung selbst entscheidet das 2/3-Mehr der anwesenden Stimmberechtigten über die Auflösung oder Fusion.
  • Bei Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an die Klubs.
Die vorliegenden Statuten wurden von der Gründungsversammlung angenommen und treten sofort in Kraft.

Die Gründungsmitglieder:
  • Bürdel Daniel, Präsident TeVD
  • Jungo Markus, Beisitzer
  • Nydegger Fredy, Vizepräsident TeVD
  • Riedo Ilona, Sekretärin
  • Schaller Erich, Sportlicher Leiter TeVD
  • Stofer Gunter, Revisor TeVD
  • Vonlanthen Manuela, Kassier

Tafers, den 4. Juni 2004

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